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Amt für Versorgung und Rehabilitation
Frau Meta Butterer
Amt für Versorgung und Rehabilitation
Kriegsstraße 23
76133 Karlsruhe
Amt für Versorgung und Rehabilitation
Kriegsstraße 23
76133 Karlsruhe
Telefon:
07 21 / 936 - 74 11
FAX:
07 21 / 936 - 51 31
E-Mail:
Hilfen zur Gesundheit
Mit Inkrafttreten der Gesundheitsreform zum 01. April 2007 haben Pflichtversicherte und erwerbsunfähige Personen unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf gesetzlichen Krankenversicherungsschutz. Hierzu ist ein Antrag bei der Krankenkasse erforderlich, bei der Sie nach dem Ausscheiden aus der Krankenkasse letztmalig Mitglied waren.
Personen, für die kein Krankenversicherungsschutz begründet werden kann und die der ärztlichen Behandlung bedürfen, können Hilfen zur Gesundheit erhalten. Die Hilfen entsprechen den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.
Die Übernahme der Kosten ist einkommens- und vermögensabhängig, eine mögliche Beteiligung an den ärztlichen Behandlungskosten ergibt sich nach den individuellen Verhältnissen.


